Gesundheitsuntersuchung

Ab dem 35. Lebensjahr steht gesetzlich versicherten Patienten alle 3 Jahre eine sogenannte Gesundheitsuntersuchung zu, bei dem neben einer ausführlichen Befragung (Anamnese) und einer gründlichen körperlichen Untersuchung auch Laboruntersuchungen (Blutzuckerspiegel, Cholesterinwerte, Urinuntersuchung) durchgeführt werden. Auf Ihren Wunsch können auch weitere Laboruntersuchungen als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.